AKTIONSBEDINGUNGEN: „5000-EUR‑GUTSCHEIN“
Der Veranstalter der Aktion „5000‑EUR‑Gutschein“ (im Folgenden „Aktion“) ist die Logos Media Sp. z o.o., mit Sitz in Nysa, Podolska-Straße 18, 48‑303 Nysa, Polen, eingetragen im Handelsregister unter KRS‑Nr. 0000774123, Steuernummer NIP 7532452002, REGON 382677620 (im Folgenden „Veranstalter“).
Die Aktion richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von Artikel 431 des polnischen Zivilgesetzbuches, die geschäftlich in der Republik Polen tätig sind.
Ziel der Aktion ist die Förderung des Absatzes von Industriemaschinen der Marke Weni Solution, in Kooperation mit dem Hersteller Gweike.
Definitionen
- „Gutschein“ – ein vom Veranstalter ausgestelltes Werbedokument, das dem Teilnehmer bestimmte Zusatzleistungen gemäß diesen Bedingungen ermöglicht, sofern die Teilnahmebedingungen erfüllt sind,
- „Teilnehmer“ – ein Unternehmer, der sich für die Aktion registriert und die Voraussetzungen dieser Bedingungen erfüllt,
- „Anzahlung“ – eine vom Teilnehmer als Sicherheitsleistung geleistete Zahlung, die Voraussetzung für den Erhalt des Gutscheins ist und zurückerstattet wird.
1. Der Gutscheinerhalt erfolgt nach Abgabe einer Kaufabsichtserklärung für eine Industriemaschine im Nettowert von mindestens 100.000 PLN sowie Einzahlung einer rückzahlbaren Anzahlung in Höhe von 25.000 PLN.
2. Die Aktion ist gültig bis zum 31. Juli 2025 oder bis zum Ausschöpfen des 50‑Gutscheine‑Kontingents.
3. Der Gutschein kann ausschließlich nach Vertragsabschluss und Kaufabwicklung gemäß dem Angebot des Veranstalters auf www.weni.eu eingelöst werden. Gültig für:
- weitere Maschinen oder Geräte,
- Zubehör,
- Installation und Inbetriebnahme,
- Servicepakete oder technologische Upgrades.
4. Der Gutschein kann anteilig innerhalb unbegrenzter Zeit eingelöst werden. Er ist nicht übertragbar, veräußerbar oder kann ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters an Dritte weitergegeben werden.
5. Der Gutschein wird entweder personalisiert (für eine bestimmte Firma) oder allgemein ausgestellt und kann nur einmal vom berechtigten Teilnehmer eingelöst werden. Die Ausgabe des Gutscheins ist nicht mit einer unmittelbaren Leistung des Teilnehmers verknüpft, sondern entspricht lediglich der Absicht zum Abschluss eines Kaufvertrags. Jeder Gutschein trägt eine eindeutige Identifikationsnummer.
6. Der Gutscheinwert wird als zusätzlicher Leistungsposten in der Endrechnung berücksichtigt – jedoch ausschließlich nach Vertragsabschluss und Transparenz – mit Vermerk wie „Marketingdienstleistung“ oder „Werbegutschein“.
7. Die vom Teilnehmer geleistete Anzahlung gilt nicht als Ertrag gemäß dem polnischen Körperschaftsteuer- (CIT) und Einkommensteuergesetz (PIT) und unterliegt auch keiner Umsatzsteuer (VAT) im Sinne des polnischen Mehrwertsteuergesetzes, im Einklang mit der EU‑Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG.
8. Diese Anzahlung bleibt bis zum Vertragsschluss ohne Steuerauswirkung, sofern sie als rückzahlbare Sicherheit charakterisiert ist und nicht in eine Gegenleistung umgewandelt wird.
9. Wird der Vertrag nicht geschlossen, erfolgt die vollständige Rückerstattung der Anzahlung. Damit bleibt sie eindeutig als Vertragsabsicherung und nicht als Zahlungspflicht definiert.
10. Wird die Anzahlung aufgrund des Verschuldens des Teilnehmers einbehalten, erfolgt dies als zivilrechtliche Entschädigung und nicht als Zahlung für eine spezifische Leistung. In diesem Fall sind nationale Steuerbehörden im EU‑Mitgliedstaat des Teilnehmers maßgeblich, und der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für dortige Verkaufssteuerfolgen.
11. Der Teilnehmer ist verpflichtet, in allen Zahlungsreferenzen deutlich „rückzahlbare Sicherheitsanzahlung“ anzugeben.
12. Wird der Vertrag aufgrund des Verschuldens des Teilnehmers gekündigt, wird der tatsächlich genutzte Gutscheinwert von bereits gezahlten Beträgen abgezogen oder separat in Rechnung gestellt.
13. Die Teilnahme an der Aktion ist freiwillig und auf das Kontingent beschränkt. Alle Auslegungen und Anwendungen dieser Bedingungen liegen ausschließlich im Ermessen des Veranstalters. Änderungen sind vorbehalten, ohne erworbene Rechte zu beeinträchtigen.
14. Der Veranstalter ist berechtigt, die Aktion jederzeit auszusetzen, zu beenden oder zu ändern, ohne dadurch bereits erworbene Teilnehmerrechte zu verletzen.
15. Der Veranstalter kann Gutscheine bei Missbrauch, Betrug oder Verstoß gegen die Aktionsbedingungen für nichtig erklären.
16. Im Falle einer vorzeitigen Vertragslösung – gleich aus welchem Grund – verliert der Gutschein seine Gültigkeit ab dem Tag der Vertragsbeendigung. Die Anzahlung wird innerhalb von 30 Werktagen auf das im Anmeldeformular angegebene Bankkonto zurückerstattet, abzüglich eventuell offener Forderungen des Veranstalters aus Gutscheinnutzung oder vertraglichen Verpflichtungen.
17. Bei Streitigkeiten aus dieser Aktion ist das zuständige Gericht am Sitz des Beklagten zuständig.
18. Der vollständige Text dieser Bedingungen ist auf der Website des Veranstalters verfügbar und kann auf Wunsch als PDF bereitgestellt werden.
19. Mit der Teilnahme erklärt der Teilnehmer seine uneingeschränkte Zustimmung zu diesen Bedingungen.
20. Für alle nicht geregelten Aspekte gelten das polnische Zivilgesetzbuch und das nationale Mehrwertsteuergesetz sowie entsprechende EU‑Richtlinien.
21. Persönliche Daten vertretungsberechtigter Personen werden vom Veranstalter gemäß DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ausschließlich zur Durchführung der Aktion verarbeitet. Die vollständige Datenschutzinfo finden Sie unter: weni.eu/cookies-i-polityka-prywatnosci/
22. Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, die Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, diese einzuhalten und wahrheitsgemäße Angaben gemacht zu haben.